Krankenschwester schreibt etwas auf
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

PKV: Versicherungspflichtgrenze steigt 2023 – Was bedeutet das?

Die für die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze steigt 2023 auf 66.600 Euro. So hoch muss das Einkommen sein, damit sich Angestellte privat versichern können. Auch andere Kenngrößen der Sozialversicherung erhöhen sich. Gutverdiener müssen 2023 daher mehr für ihre gesetzliche Krankenkasse und die Rentenkasse zahlen.

Veröffentlicht am 13. September 2022

  • Das Bundesarbeitsministerium hat eine Reihe von wichtigen Werten für die Sozialversicherung veröffentlicht.
  • Dadurch wird es für Arbeitnehmer nicht nur schwieriger, in die private Krankenversicherung zu kommen.
  • Für Gutverdiener erhöhen sich auch die Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Aktuell brauchen Angestellte für den Wechsel und Verbleib in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein Bruttojahreseinkommen von 64.350 Euro. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.362,50 Euro. Nachdem diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze im letzten Jahr stabil geblieben ist, erhöht sie sich nun. 2023 sind es 66.600 Euro im Jahr (5.550 Euro im Monat). Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird somit für Angestellte schwieriger. Beamte, Studenten und Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.

Neue Versicherungspflichtgrenze 2023: Das sind die Konsequenzen

Arbeitnehmer sind generell in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Erst wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – überschreitet, steht die private Krankenversicherung offen. Das Gehalt muss dabei voraussichtlich für die nächsten zwölf Monate über der Grenze liegen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der PKV-Wechsel jederzeit stattfinden. Ist das Einkommen durch eine Gehaltserhöhung über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gestiegen, können sich Angestellte erst zum 1. Januar privat versichern – vorausgesetzt, das Einkommen liegt weiterhin über der Versicherungspflichtgrenze. Wer 2023 also genug Geld für den Wechsel in die private Krankenversicherung verdient, kann erst 2024 Privatpatient werden.

Tipp:

Welche PKV-Tarife empfehlenswert sind, zeigt ein Blick auf die Themenseite „Private Krankenversicherung im Test“.

Privatversicherte Personen, die mit ihrem Gehalt bisher nur knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen haben, rutschen durch die Erhöhung nun unter die Grenze. Sie werden daher wieder versicherungspflichtig und müssen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ausgenommen davon sind Personen ab 55 Jahren. Sie bleiben in der privaten Krankenversicherung.

Jahresarbeitsentgeltgrenze muss noch beschlossen werden

Mit Ausnahme des vergangenen Jahres wächst die Versicherungspflichtgrenze stetig. Dies liegt daran, dass die Sozialversicherungsrechengröße der Lohnentwicklung folgt. Im für die Berechnung wichtigen Jahr 2021 sind die Bruttogehälter um 3,3 Prozent gestiegen.

Noch ist die Jahresentgeltgrenze nicht offiziell, sondern muss noch von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgenickt werden. Da die Berechnung der Grenze jedoch auf gesetzlichen Bestimmungen fußt, ist nicht davon auszugehen, dass sich der Wert von 66.600 Euro noch ändern wird.

Höchstbeiträge für Renten- und Krankenkassen steigen 2023

Neben der Versicherungspflichtgrenze für 2023 sieht der Referentenentwurf zu den Sozialversicherungsrechengrößen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitere wichtige Anpassungen vor. So erhöht sich die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf 3.395 Euro monatlich (West; Ost 3.290 Euro).

Somit steigt das monatliche Mindesteinkommen, das die gesetzlichen Krankenkassen bei Selbstständigen für die freiwillige Versicherung ansetzen, auf 1.131,67 Euro (2022: 1.096,67 Euro).

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenversicherung steigen. Diese Werte markieren den Beitrag, den Versicherte maximal an die Renten- und Krankenkasse zahlen müssen. Wer daher bisher deutlich über den Grenzen verdient hat, muss 2023 mehr für die Sozialversicherung einplanen.

Dazu ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung erhöht sich im Westen auf 7.300 Euro im Monat. Angestellte zahlen so 2023 maximal 678,90 Euro monatlich an die Rentenkasse – sofern sich der Rentenbeitrag nicht ändert. In diesem Jahr sind es höchstens 655,65 Euro, also rund 20 Euro weniger.

Übersicht über die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023

MonatJahr
BBG Allgemeine Renten­versicherung West7.300 Euro87.600 Euro
BBG Allgemeine Renten­versicherung Ost7.100 Euro85.200 Euro
BBG Knapp­schaftliche Renten­versicherung West8.950 Euro107.400 Euro
BBG Knapp­schaftliche Renten­versicherung Ost8.700 Euro104.400 Euro
BBG Arbeitslosen­versicherung West7.300 Euro87.600 Euro
BBG Arbeitslosen­versicherung Ost7.100 Euro85.200 Euro
BBG Kranken- und Pflege­versicherung4.987,50 Euro59.850 Euro
Versicherungs­pflichtgrenze5.550 Euro66.600 Euro
Bezugsgröße West3.395 Euro40.740 Euro
Bezugsgröße Ost3.290 Euro39.480 Euro