Damit keine falschen Hoffnungen entstehen, starten wir ganz direkt: Die Rente mit 60 gibt es heute nicht mehr. Die Voraussetzungen dafür erfüllt heute jedoch keiner mehr. Wenn du dich vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Berufsleben verabschieden willst, musst du dich finanziell absichern, zum Beispiel mit einer privaten Altersvorsorge.
Angebot anfordernRente mit 60 So früh wie möglich in den Ruhestand starten?
Kurz & knapp
Wie realistisch ist die Rente mit 60?
Mit 60 Jahren in Rente gehen, ganz ohne Abschläge – das ist heute nicht mehr möglich. Denn 2017 hat die Bundesregierung die Altersrente mit 60 abgeschafft. Und selbst damals konnten nur noch wenige Personengruppen diesen Rentenanspruch erheben. Willst du dich heute mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben zurückziehen, musst du einerseits die Zeit bis zum offiziellen Rentenbeginn finanziell überbrücken und andererseits damit rechnen, dass du hohe Rentenabschläge auf deine gesetzliche Altersrente zahlst.
Drei Fakten über die Rente mit 60
- 60 Jahre ist kein gesetzliches Rentenalter.
- Für langjährig versicherte Arbeitnehmer ist der Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich.
- Wer mit 60 in Rente gehen will, braucht genug Geld, um den Lebensstandard bis zum eigentlichen Rentenbeginn zu finanzieren.
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Stand der Dinge
01 Rente mit 60 – nur noch ein Traum
Hand auf’s Herz: Wer hat nicht schon einmal Leute, die um die 60 Jahre alt sind, als Rentner tituliert? Im Grunde genommen ist dies auch verständlich.
Mit der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft hat dies jedoch wenig zu tun. Das Renteneintrittsalter wird gerade stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Alle Jahrgänge ab 1964 erreichen mit 67 Jahren das gesetzliche Rentenalter. Als 60-Jähriger musst du dann noch gut sieben Jahre arbeiten, bis du deine Rente kassieren kannst.
Ginge es nach dem Wunsch einiger Politiker und Wirtschaftsexperten, könnte das Rentenalter sogar noch höher sein.
Eine Rente mit 60 ist hingegen ein Traum, der längst der Vergangenheit angehört (dazu weiter unten im Text mehr). Das heißt aber nicht, dass es nicht doch Möglichkeiten gibt, vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln.
Wer darf früh dran sein?
02 62, 63, 65 – Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
67 Jahre ist die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt. Doch du musst nicht zwingend bis 67 berufstätig bleiben. Der Wechsel in den Ruhestand ist auch früher möglich, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Dies können gesundheitliche Beeinträchtigungen sein oder eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren für die Rentenkasse.
Die Rente mit 65 ist beispielsweise nur für bestimmte Geburtsjahrgänge vorgesehen. Für die vorzeitige Rente mit 63 musst du Abschläge in Kauf nehmen, die deine Renten verringern. Das heißt, dein Rentenanspruch verringert sich, wenn du dich für die Frührente entscheidest.
In der Tabelle findest du die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Regelaltersgrenzen der aktuellen Gesetzgebung auf einem Blick:
Renteneintritt | Personengruppe | Voraussetzungen & Bedingungen |
Rente mit 62 Jahren | Schwerbehinderte Menschen (gesetzlich rentenversichert) | Mindestens 50 Prozent Schwerbehinderung Abschläge bis maximal 10,8 Prozent |
Rente mit 63 Jahren (abschlagsfrei) | Besonders langjährig und langjährig Versicherte | 45 Beitragsjahre |
Rente mit 63 Jahren (mit Abschlägen) | Langjährig Versicherte | 35 Beitragsjahre Abschläge bis maximal 14,4 Prozent |
Rente mit 65 Jahren | Geburtsjahrgänge bis 1947 und Beziehende der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)
Besonders langjährig Versicherte ab Jahrgang 1964 | Geburtsjahr bis 1947 oder früher oder Bezug von EM-Rente
45 bzw. 35 Beitragsjahre sowie Geburtsjahrgang ab 1964 |
Rente mit 67 Jahren (abschlagsfreie Regelaltersrente) | Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben | Alle Geburtsjahrgänge ab 1964 |
Menschen mit Schwerbehinderung können mit der Rente ab 62 Jahren zuerst in Rente gehen – und zwar ohne Abschläge.
Für diejenigen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, war der Renteneintritt mit 60 Jahren noch möglich. Die Rente war allerdings mit Abschlägen verbunden. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1952 ist ein Renteneintritt mit 60 nicht mehr vorgesehen. In Einzelfällen gab es dies zwar noch über die sogenannte Vertrauensschutzregelung. Diese Regelung lief jedoch zum 31. Dezember 2017 aus.
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann, je nach Geburtsjahr, zwischen 63 oder 65 Jahren frühzeitig in Rente gehen, ohne Abschläge zu zahlen. Arbeitnehmer mit 35 Versicherungsjahren dürfen mit 63 in Rente gehen, müssen dann jedoch Abschlagszahlungen in Kauf nehmen.
Die Altersgrenze der Frührente verschiebt sich ebenso nach hinten, wie die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente. Konkret heißt das, dass die Rente mit 63 für Personen ab Geburtsjahrgang 1964 nicht mehr zur Auswahl steht. Nach 45 Beitragsjahren darfst du dann mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Rentenabschläge zu leisten.
Eine Ausnahme gibt es noch: Bergleute können, ebenfalls je nach Jahrgang, zwischen 60 und 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 25 Jahre ständig unter Tage gearbeitet haben. Auch diese Altersgrenze wird schrittweise angehoben, von 60 Jahren auf 62 Jahre (ab Jahrgang 1964).
Den Traum erfüllen
03 Ruhestand mit 60: Rentenlücke finanziell überbrücken
Falls du für dich den Ruhestand mit 60 planst, sind private Altersvorsorge, Sparpläne und Geldanlage deine neuen Lieblingsthemen. Außerdem musst du dir unbedingt die Rentenlücke vor Augen führen. Denn die Rente reduziert sich erheblich durch Abschläge, sofern du nicht die Voraussetzung für besonders langjährig Versicherte erfüllst.
Für jeden Monat, den du vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehst, verringert sich dein Rentenanspruch um 0,3 Prozent.
Willst du mit 60 Jahren aus dem Berufsleben aussteigen, musst du eine Zeit lang vom Ersparten leben. Denn bis du deine gesetzliche Rente bekommst, dauert es noch mindestens drei Jahre. Früher zahlt dir die Rentenkasse nichts aus.
Entspannt in den Ruhestand dank langfristigem Vermögensaufbau
Es empfehlenswert, wenn du früh an deine Altersvorsorge denkst und Geld zurücklegst oder anlegst. Frage dich einmal:
- Wie hoch wird dein finanzieller Bedarf im Alter sein?
- Welche Art von Rente kannst du erwarten?
- Wie lassen sich etwaige finanzielle Versorgungslücken schließen?
In Bezug auf private Altersvorsorge stehen dir diverse Finanz- und Sparmodelle zur Auswahl. Ob du dich für eine Riester- oder Rürup-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge oder sogar Fondssparpläne und andere Kapitalanlagen entscheidest, hängt von deinen persönlichen Präferenzen ab.
Weitere Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand
Eine Option, um früher in den Ruhestand zu gehen, könnte eine Altersteilzeit sein. Dies besprichst du im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber. Ebenso kannst du ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto einrichten lassen (auch hier braucht es eine Absprache mit dem Arbeitgeber). Darauf sammelst du verschiedene Ansprüche wie das Weihnachtsgeld oder Überstunden. Diese Werte lässt du dir später auszahlen.
Oder du nutzt Rentenarten wie die Flexirente, mit der du keinen radikalen Cut machst, sondern langsam vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechselst.
Interessiert? Für die Fragen zu den Rentenarten wendest du dich an die Experten bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn es um deine Altersvorsorge geht, unterstützt dich ein erfahrener Versicherungsexperte aus unserem Netzwerk bei deiner Strategie.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
Es war einmal
04 Die Frauenaltersrente und die Rente mit 60 bei Altersteilzeit
Die im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI § 237a) geregelte Frauenaltersrente galt für Frauen, die
- vor dem 01.01.1952 geboren sind,
- zum Zeitpunkt des Rentenbeginns das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre erwerbstätig waren und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben,
- eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und
- die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Für die Jahrgänge ab 1940 wurde die Altersgrenze für den Eintritt in diese Rente allerdings stufenweise angehoben. Seit 2017 ist ein Renteneintrittsalter von 60 Jahren für Frauen gesetzlich gar nicht mehr möglich.
Nicht nur die frühzeitige Rente für Frauen kann heutzutage nicht mehr in Anspruch genommen werden. Auch die Voraussetzungen für einen regulären Renteneintritt mit 60 Jahren im Rahmen von Arbeitslosigkeit oder einer Altersteilzeit sind so ausgelegt, dass sie von heutigen Beschäftigten nicht zu erfüllen sind. Anspruch auf diese Form der Altersrente hatten Versicherte, die
- vor dem 01.01.1952 geboren sind,
- zum Zeitpunkt des Rentenbeginns das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- zu Beginn der Rente arbeitslos sind und mit 50 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder
die für mindestens 24 Kalendermonate nach dem Altersteilzeitgesetz ihre Arbeitszeit reduziert haben, - in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und
- eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.
Hinzu kommt auch hier, dass die Altersgrenze von 60 Jahren seit dem 01.01.1997 stufenweise angehoben wurde.
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