Mütterrente: Die Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit

Wenn Mütter oder Väter für die Kindererziehung zu Hause bleiben, erhalten sie für diesen Zeitraum Rentenpunkte. Die Mütterrente ist eine Form dieser Rentenpunkt-Gutschrift. Ein Ausgleich für Rentenunterschiede oder ein Ersatz für eine Altersvorsorge ist dieser Rentenzuschlag jedoch nicht.

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Mütterrente beantragen: Was müssen Eltern dazu wissen?

Die gute Nachricht zuerst: Die Mütterrente brauchen Eltern nicht gesondert zu beantragen. Sie wird automatisch vom Rentenversicherungsträger zusammen mit der Altersrente an die Person ausgezahlt, in deren Versicherungsverlauf die Kindererziehungszeiten erfasst sind. Doch die Erziehungszeiten erfasst der Versicherer nicht automatisch. Hier müssen Eltern also aktiv werden.

  • Nur ein Elternteil darf sich die Erziehungsjahre für ein Kind anrechnen lassen – auch, wenn sich beide die Arbeit teilen. Eltern sollten sich daher zuvor einig sein, wer die Mütterrente erhalten soll.
  • Für die Anrechnung der Erziehungsjahre braucht Mutter oder Vater die Geburtsdokumente des Kindes sowie das Antragsformular V800, das auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Verfügung steht.
  • Wer sicher gehen will, dass die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind, muss bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung beauftragen. Anders als bei der jährlichen Renteninformation erhalten Verbraucher damit eine Übersicht über die erfassten Zeiten und können prüfen, ob alle Zeiträume stimmen und gegebenenfalls Korrekturen fordern.

Dieser Ratgeber zur Mütterrente informiert über folgende Fragen:

Was ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist keine spezielle Rentenart. Sie ist vielmehr die verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungsjahren im Rahmen der Rentenansprüche für die gesetzliche Rente. Mit der Regelung, die 2014 eingeführt wurde, sollte die Ungleichbehandlung von Eltern bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ein Ende haben. Bis Juli 2014 berücksichtigte die Rentenversicherung bei Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, nur ein Jahr Kindererziehungszeit. Dank der sogenannten “Mütterrente”, wie man die Neuregelung während des Bundestagswahlkampfes 2013 nannte, wurden diesen Müttern und Vätern seit 1. Juli 2014 zwei Jahre Erziehungszeit angerechnet.

2019 folgte durch das Stabilisierungsgesetz und die „Mütterrente II“ eine weitere Anpassung: Der anerkannte Zeitraum wurde von 2 auf 2,5 Jahre erhöht.

Beim Rentenanspruch werden diese Erziehungszeiten in Rentenpunkte umgewandelt.

Die Mütterrente ist also eine Art Zuschlag zur gesetzlichen Rente und keine Rentenform wie etwa die Witwen- und Witwerrente. Sie betrifft nur Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden.

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, entfällt die Mütterrente. Die Eltern erhalten für diese Kinder ebenfalls Kindererziehungszeiten und entsprechende Rentenpunkte anerkannt.

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Einen Anspruch auf die Rentenzahlung hat ein Elternteil, das die Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllt und im Rentenkonto die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommt. Die Bestimmungen zur Anerkennung der Erziehungsjahre regelt das Sozialgesetzbuch (SGB).

Wichtig: Nur ein Elternteil kann einen bestimmten Zeitraum als Erziehungszeit in der Rentenberechnung geltend machen, nicht beide Eltern – auch wenn sie sich die Arbeit teilen.

Normalerweise ist dies die Mutter. Aber auch andere Erziehungspersonen können sich Erziehungszeiten anerkennen lassen und folglich Mütterrente bekommen, etwa:

  • Elternteile bei gleichgeschlechtlichen Paaren
  • Adoptiveltern
  • Großeltern
  • Pflegeeltern
  • Stiefeltern

Und was ist mit den Vätern?

Möchte ein Vater die Erziehungszeiten für sein Rentenkonto beantragen, braucht er das Einverständnis der Mutter. In einer gemeinsamen Erklärung bestätigen beide Elternteile, dass hauptsächlich der Vater die Person war, die die Kindererziehung übernommen hat. Die Mutter verzichtet auf die Erziehungszeiten. Doch Achtung: Die Erklärung betrifft die zukünftigen Monate. Rückwirkend gilt sie nur für einen Zeitraum von zwei Monaten. Die Ansprüche auf eine Mütterrente lassen sich daher nicht im Nachhinein auf den Vater überschreiben. (siehe SGB VI §56).

Wie hoch ist die Mütterrente?

Mit Anerkennung der Kindererziehungszeiten erhält der Elternteil, der sich um das Kind gekümmert hat, zusätzliche Rentenpunkte für diesen Zeitraum auf das Rentenkonto gutgeschrieben. Statt eines Rentenpunktes gibt es nun 2,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto für die Erziehungszeit.

Um die Höhe der Mütterrente auszurechnen, wird die Anzahl der Rentenpunkte mit dem Rentenwert multipliziert. Wie viel ein Rentenpunkt in Euro wert ist, legt der Gesetzgeber jedes Jahr im Juli neu fest. Aufgrund der unterschiedlichen Rentensituationen in den alten und neuen Bundesländern in Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen Ost und West.

Der aktuelle Rentenwert beträgt:

Ost: 35,52 Euro

West: 36,02 Euro

Wie wird die Mütterrente berechnet?

Eine Frau hat eine Tochter, die 1991 geboren wurde. Die Rentenversicherung schreibt ihr daher 2,5 Entgeltpunkte für die Erziehungszeit gut.

Würde die Mutter 2022 in Rente gehen, erhält sie folgende monatliche Zuschläge zu ihrer monatlichen Altersrente:

  • In den neuen Bundesländern (2,5 x 35,52 Euro): - 88,80 Euro monatlich
  • In den alten Bundesländern (2,5 x 36,02 Euro): - 90,05 Euro monatlich

Die monatliche Rente erhöht sich zwar, allerdings nur wenig. Die Mütterrente ist daher keine Absicherung, die ausreicht, um die niedrige Altersrente von Frauen abzufedern.

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Mütterrente als Einmalzahlung?

Die Mütterrente wird normalerweise monatlich mit der Altersrente ausgezahlt. Eine Einmalzahlung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Als die Mütterrente 2019 erhöht wurde, erhielten sie zunächst nur Neurentner. Personen, die im Januar 2019 bereits Rentner waren, bekamen die Mütterrente nachträglich angerechnet. Sie erhielten die Summe als einmalige Nachzahlung rückwirkend bis Januar 2019.

Lieber sicher gehen: Warum Frauen eine private Altersvorsorge brauchen

Wenn Frauen Mütter werden, entscheiden sie sich oft dazu, für ihr Kind da zu sein und bleiben zu Hause. Oder sie arbeiten lange Zeit in Teilzeit. Im Vergleich zu Männern kommen sie dadurch auf weniger Beitragsjahre und/oder ein geringeres Einkommen.

Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Rentenansprüche aus. Statistiken zufolge erhalten Frauen im Durchschnitt bis zu 40 Prozent weniger Rente als Männer. Die Rentenpunkte für die Kindererziehung oder auch die Mütterrente können diesen Gender Pension Gap nicht wesentlich kleiner machen.

Für Frauen ist es daher besonders wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema private Altersvorsorge zu beschäftigen und eigenständig für ihren Ruhestand vorzusorgen.

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