Zwei Frauen schauen fern
Anja Schlicht
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Geduldsprobe für Betriebsrentner beim Krankenkassen-Freibetrag

Jahrelang haben Betriebsrentner dafür gekämpft, dass sie nicht den vollen Krankenkassenbeitrag auf ihre Betriebsrente zahlen müssen. Seit 2020 gilt nun ein Freibetrag. Doch bis dieser greift, müssen sich Betroffene weiter in Geduld üben. Voraussichtlich erst ab Oktober sind die Voraussetzungen geschaffen, sodass der Freibetrag rückwirkend gelten kann.

Veröffentlicht am 10. August 2020

  • Dies gilt allerdings bisher nur theoretisch. Denn noch fehlen technische und organisatorische Grundpfeiler.
  • In den kommenden Monaten soll die Neuregelung greifen, rückwirkend ab Jahresbeginn.

Bis 2004 zahlten Betriebsrentner wie gesetzlich Rentenversicherte den halben Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Rente. Doch dann kam das GKV-Modernisierungsgesetz und mit ihm die Pflicht, den vollen Beitrag zu zahlen. Für geringe Betriebsrenten galt zwar eine Freigrenze. Wer diese jedoch überschritt, musste auf die gesamte Auszahlung den Beitrag zahlen – unabhängig davon, ob sich Empfänger für die monatliche Rente oder für die einmalige Kapitalauszahlung entschieden haben.

Da die Regelung auch für Bestandsrentner griff, war der Unmut entsprechend hoch. Und er hielt an. Über 15 Jahre kämpften Betroffene, Fachverbände und Politiker für ein Ende der sogenannten Doppelverbeitragung. 2019 führte dies endlich zu einem Erfolg: Im Dezember beschloss der Bundestag, dass die bisher geltende Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt wird. Erst darüber müssen Rentner den vollen Kassenbeitrag zahlen.

Angepasste Auszahlung und Rückzahlung „in den nächsten Monaten“

Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz selbst ist bereits im Januar 2020 in Kraft getreten. Doch bisher hat sich für die Betriebsrentner nichts geändert. Dies liegt an der kurzen Vorlaufzeit, die die Krankenkassen sowie rund 46.000 Zahlstellen gehabt hatten, um ihr System technisch wie organisatorisch anzupassen. Dazu zählen beispielsweise Anpassungen der Abrechnungsprogramme und am Meldeverfahren zwischen Zahlstelle und Krankenkasse. Der GKV-Spitzenverband wies bereits im Januar 2020 darauf hin, dass die Änderungen frühestens Mitte des Jahres umgesetzt werden können.

Nun hat der Verband den Zeitplan konkretisiert. So können Rentner, die nur einen Versorgungsbezug haben, „in den nächsten Monaten mit einer Berücksichtigung des Freibetrags bei der monatlichen Auszahlung der Rente durch die Zahlstelle rechnen.“ Für Personen, die mehrere Betriebsrenten beziehen, soll es ab dem 1. Oktober 2020 losgehen. Für sie müssen die Krankenkassen und Zahlstellen zunächst das Meldeverfahren anpassen, um sicherzustellen, dass der Freibetrag weder doppelt noch zu gering berücksichtigt wird.

In beiden Fällen werden die zu viel gezahlten Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend bis Januar 2020 automatisch erstattet. Zuständig dafür ist die entsprechende Zahlstelle.

Betriebsrente und Krankenversicherung: Wer zahlt was?

Der Freibetrag bei der Betriebsrente beläuft sich derzeit auf 159,25 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze wird gar kein Krankenkassenbeitrag fällig, darüber hinaus der volle Beitrag.

Der GKV-Spitzenverband zeigt anhand von verschiedenen Beispielen, wie hoch der Beitrag ausfällt:

  • Betriebsrente von 250 Euro: Abzüglich des Freibetrags bleiben 90,75 Euro, auf die der Kassenbeitrag (14,6 Prozent) sowie der Zusatzbeitrag anfällt. Liegt letzterer bei 1,1 Prozent, zahlen Rentner einen Beitrag von 14,25 Euro an ihre Krankenkasse.
  • Betriebsrente von 750 Euro: Verbeitragt werden 590,75 Euro. Das entspricht einem Beitrag von 92,75 Euro monatlich.

Der Freibetrag gilt auch bei der einmaligen Kapitalauszahlung. Dazu wird die Betriebsrente durch 120 geteilt. Bei einer Auszahlung von 36.000 Euro bedeute dies einen theoretischen monatlichen Betrag von 300 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben relevante 140,75 Euro. Das entspricht einem Krankenversicherungsbeitrag von 22,10 Euro im Monat. Bezogen auf die gesamte Auszahlung (Multiplikation *120) beläuft sich der Beitrag somit auf 2.652 Euro.