Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Hilft, wenn Mediziner berufsunfähig werden.

Was möchten Sie über die Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte wissen

Ärzte helfen ihren Patienten beim Gesundwerden und haben sich der Aufgabe verschrieben, sie beim Genesen zu unterstützen. Doch was passiert, wenn die Mediziner selbst krank und sogar berufsunfähig werden? Im Fall der Fälle hilft eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung dabei, den bisherigen Lebensstandard beizubehalten.

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Warum ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte sinnvoll?

Der Arztberuf ist anstrengend, oft stressig und voller Herausforderungen. Obwohl das Berufsunfähigkeitsrisiko bei Ärzten und Zahnärzten geringer ist als zum Beispiel bei Dachdeckern oder anderen handwerklichen Berufen, so scheiden trotzdem Jahr für Jahr zahlreiche Mediziner vorzeitig aus ihrem Beruf aus.

Kann ein Arzt oder Assistenzarzt aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seinem bisherigen Beruf nicht mehr oder nicht in vollem Umfang nachgehen, drohen finanzielle Einbußen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Versicherungsnehmer im Fall der Fälle eine Berufsunfähigkeitsrente, die den bisherigen Lebensstandard weiterhin möglich macht. Diese Ärzteversicherung ist somit für alle sinnvoll, die sich für jede Eventualität vorbereiten wollen und immer auf der sicheren Seite sein möchten.

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Das macht eine gute BU für Ärzte aus

Es gibt manche Versicherungsbedingung und Klauseln, auf die Ärzte bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, um den bestmöglichen Schutz zu bekommen, etwa die Infektionsklausel. Die wichtigsten sind dabei die folgenden:

Auch die Vertragslaufzeit ist wichtig, Idealerweise läuft der Versicherungsschutz bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter. So entstehen keine Versorgungslücken.

Welche Kosten entstehen bei der Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte?

Der Beitrag einer BU für Ärzte setzt sich aus vielen verschiedenen individuellen und allgemeinen Faktoren zusammen. Die Versicherer haben eigene Bedingungen zu den Beitragszahlungen und auch die Anforderungen sowie die persönlichen Merkmale der Versicherungsnehmer spielen eine Rolle.

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Aus für die berufliche Tätigkeit: Wann gelten Ärzte als berufsunfähig?

Die Definition für die Berufsunfähigkeit bei Ärzten lautet folgendermaßen: Ein Arzt gilt als berufsunfähig, wenn er aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder wegen Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf tätig zu sein. Zugleich muss dieser Umstand voraussichtlich mindestens sechs Monate lang weiter bestehen.

Eine BU-Versicherung zahlt nicht nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Ein BU-Grad von 50 Prozent ist ausreichend – also wenn Personen nur noch halb so viel ihrer beruflichen Tätigkeit schaffen wie früher. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Ärzte nicht von anderen Berufsgruppen. Wann eine Berufsunfähigkeit attestiert wird, hängt aber von der Fachgruppe ab. So wäre zum Beispiel ein Chirurg, der seine Hände nicht mehr voll nutzen kann, berufsunfähig. Ein Psychotherapeut wäre es in der gleichen Situation eventuell nicht.

Versorgungswerk: Absicherung nur unzureichend

Der Arztberuf gehört zu den sogenannten Kammerberufen. Damit ist unter anderem eine Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit über ein Versorgungswerk gegeben. Allerdings reicht die Rente nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Zugleich zahlt das Versorgungswerk nur bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit, während der BU-Versicherung in der Regel 50 Prozent reichen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ärzteversorgung sehr wichtig.

Weitere Unterschiede des Versorgungswerks im Vergleich zum Berufsunfähigkeitsschutz:

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Rentenhöhe abhängig vom Einkommen
  • Berufsunfähigkeitsrente wird nachgelagert versteuert
  • Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit beträgt je nach Versorgungswerk bis zu 36 Monate

Aus welchen Gründen werden Ärzte berufsunfähig?

Pro Jahr werden rund 400.000 Menschen berufsunfähig. Dafür gibt es zahlreiche Ursachen. Besonders häufig liegen der Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen zugrunde. Aber auch Krebsleiden und Krankheiten des Bewegungsapparats zählen dazu. Das Risiko, durch einen Unfall nicht mehr arbeiten zu können, ist im Vergleich dazu gering.

Ursachen von Berufsunfähigkeit (Quelle Morgen & Morgen)

Nervenkrankheiten33,51 Prozent
Erkrankungen des Bewegungsapparats20,05 Prozent
Krebs17,42 Prozent
Herz- und Gefäßerkrankungen6,52 Prozent
Unfälle7,77 Prozent
Sonstige Krankheiten14,70 Prozent

Wie wird eine Berufsunfähigkeit festgestellt?

Um als berufsunfähig eingestuft zu werden, muss ein Arzt zunächst eine Untersuchung des Versicherungsnehmers durchführen, eine Diagnose erstellen sowie den zu erwartenden Zeitraum festlegen, in dem der Patient nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann, und ein entsprechendes Gutachten erstellen.

Daraufhin müssen Betroffene einen Leistungsantrag stellen. Im Anschluss beginnt die Versicherung mit einer umfassenden Leistungsprüfung. Nachdem die Versicherungsgesellschaft die Diagnose anerkannt hat, beginnen die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente.

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