Die Unterstützung beim Gehen und Stehen Rollator auf Rezept: das zahlt die Krankenkasse

Fällt das Gehen und Stehen schwer, verspricht ein Rollator Unterstützung. Die Gehhilfe verbessert die Mobilität nach einer Krankheit, bei der Genesung oder wenn der Körper nicht mehr genug Kraft hat. So können die Patienten mobil sein oder besser genesen. Aber wann zahlt die Krankenkasse und welche Modelle gibt es?

Jetzt Krankenkassen vergleichen

Selbstständig unterwegs

Mit dem Rolltor zu mehr Mobilität

Ob Alltagshelfer oder Gehhilfe – ein Rollator verbessert die Selbstständigkeit und Mobilität. Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Rollator auf Rezept verordnen. Das geht, weil die Rollatoren bei gesetzlichen Krankenkassen unter fahrbare Gehilfen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

5 Fakten: Rollator von der Krankenkasse

  1. Ein Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Rezept für einen Rollator ausstellen.
  2. Die Zuzahlung bzw. Selbstbeteiligung liegt, wie bei anderen verordneten Hilfsmitteln, bei maximal 10 Euro.
  3. Rollatoren müssen bei der Krankenkasse beantragt werden.
  4. Es werden grundsätzlich die Standardmodelle oder Kassenmodelle von Krankenkassen bezahlt.
  5. In Ausnahmefällen kann vom Arzt ein Sondermodell verschrieben werden.

Bestens unterwegs mit der richtigen Krankenversicherung.

Jetzt Krankenkassen vergleichen

Gehhilfe, Gehwagen, Rollator

01. Von Standard- bis Sondermodell, von drinnen nach draußen

Der günstigste Rollator ist ein Standardmodell, man bezeichnet das Modell auch als Kassenmodell. Geeignet ist diese Ausführung bei einer normalen und altersbedingten Gehbehinderung.

Zur Ausstattung gehören standardmäßig:

  • Vier Räder für Stabilität und Gleichgewicht
  • Sitzschlaufe oder Sitzfläche zum Verschnaufen
  • Feststellbremse um zu sitzen ohne wegrollen
  • Höhenverstellbare und ergonomische Griffe zum Abstützen und Festhalten
  • Bremssystem

Häufig können die Standardmodelle zusammengeklappt werden, um sie besser verstauen und transportieren zu können.

Die meisten Rahmen der Gehhilfen sind aus Aluminium gefertigt und wiegen etwa 8 bis 10 kg; die hochwertigeren und leichteren Modelle sind dagegen aus Carbon gefertigt. Selten wird Stahl verwendet, was noch schwerer ist als Aluminium.

Premium- und Sondermodelle sind zusätzlich mit einem Korb, einer Rückenlehne und/oder einer Halterung für den Gehstock ausgestattet. Es gibt aber auch noch Kombimodelle, die sich schnell zu einem Rollstuhl umbauen lassen, meistens mit nur wenigen Handgriffen.

Für noch mehr Komfort und eine bessere Alltagstauglichkeit, die sie Selbstständigkeit fördert, kann die Ausstattung noch erweitert werden:
Armlehnen und -stützen

  • Große Tasche oder kleine, unauffällige für Wertsachen
  • Reflektoren, Leuchten
  • Halterung für Krücken, Regenschirm oder, wie erwähnt, den Gehstock
  • Ankipphilfen für Bordsteine oder niedrige Schwellen
  • Elektrische Unterstützung
  • SOS-Knopf
  • Diebstahlschutz, Ortungsfunktion

Indoor-Rollator: Gehhilfe für die Wohnung

Rollatoren für den Innenbereich sind kleiner, leichter und wendiger, um besser durch Türen und um Ecken zu kommen. Auch schmale Gänge können so besser durchlaufen werden.

Die größte Unterschiede sind:

  • Statt einer Sitzfläche oder -schlaufe ist eine Ablage vorhanden, um beispielsweise ein Tablett zu transportieren. Auch kann man den Rollator mit einem Korb und Deckel ausstatten lassen.
  • Statt zwei Griffen gibt es einen Bügelgriff, sodass die Gehhilfe auch mit einer Hand geschoben werden kann.
Jetzt Krankenkassen vergleichen
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Kassenanteil, Zuzahlung, Mehrkosten

02. Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Je nach Ausführung, Ausstattung und Gewicht können die Kosten für einen Rollator zwischen 80 Euro und über 3.000 Euro liegen. Ein Standardrollator kostet in der Regel 100 bis 300 Euro, ein Leichtgewichtrollator bis zu 500 und ein elektrischer Rollator bis zu 3.500 Euro. Aber welche Modelle und Kosten werden als Kassenleistung übernommen?

Kostenübernahme beim Kassenmodell

Bei einer normalen Gehbehinderung werden nur die Kosten für das Kassenmodell, also den Standardrollator übernommen. Der Krankenkassenzuschuss beträgt in der Regel 60 Euro. 5 bis 10 Euro müssen Patienten als Zuzahlung tätigen, wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Die Höhe des Zuschusses kann jedoch auch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Manchmal werden auch bis zu 80 Euro für ein Standardmodell übernommen. Genauere Informationen findest du in dem Vertrag mit deiner Krankenversicherung.

Kassenanteil beim Wunschrollator

Soll es ein teureres Modell oder Wunschrollator sein, übernimmt die Krankenkasse nur den Kassenanteil als Zuschuss. Das ist der gleiche Betrag wie bei einem Standardrollator, nur dass der Patient den Rest selbst zahlen muss. Mehrkosten werden also nicht von der Krankenkasse getragen. Häufig wird das auch Versorgungspauschale genannt.

Ein Rechenbeispiel:
Wunschrollator kostet 200 Euro
Kassenanteil: 60 Euro
Zuzahlung und Mehrkosten für den Patienten: 140 Euro

Kostenübernahme bei Ausnahmefällen

Wenn der Arzt die Notwendigkeit begründen kann, kann der Kassenanteil als Zuschuss für den Rollator höher ausfallen. Solche Ausnahmen sind:

  • Patienten mit Übergewicht (>130 kg)
  • Patienten mit Multipler Sklerose
  • Patienten mit schwerer Arthritis

Wichtig ist, dass der Arzt in dem Rezept genau und ausdrücklich vermerkt, dass ein anderes Modell notwendig ist. Zum Beispiel ist der Patient sehr zierlich und hat weniger Kraft, dann ist ein Standardmodell schlichtweg zu schwer zu bedienen.

Das Hilfsmittelverzeichnis als Orientierung

Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse sind sämtliche Modelle hinterlegt, die in Frage kommen. Der Arzt muss die entsprechende Modellnummer aus dem Verzeichnis auf das Rezept schreiben. Nicht enthalten ist sämtliches Zubehör, wie eine Halterung für einen Gehstock oder Reflektoren, müssen selbst gezahlt werden

Jetzt Angebot einholen

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Vom Rezept zur Gehhilfe

03. Antragstellung bis zur Reparatur des Rollators

Ähnlich wie beim Zuschuss zum Rollstuhl ist der Antragsprozess beim Rollator recht einfach. Hat aber eine kleine Hürde.

1. Schritt: Das Rezept

Der Arzt muss ein Rezept ausstellen, die ärztliche Begründung und Modellnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis aufschreiben. Hier kommt auch die kleine Hürde: Lass dich ordentlich beraten. Es liegen kleine und feine bis grobe Unterschiede im Detail. Welche Reifen für welchen Untergrund werden benötigt? Wie schwer darf das Modell sein? Werden spezielle Bremsen benötigt? Wie sind die Griffe ausgerichtet? Du kannst dich auch bereits vorab in einem Fachhandel, bei Sozialverbänden oder Pflegestationen beraten lassen, um einen ersten Überblick zu bekommen.

Wenn du dich in einer physiotherapeutischen Behandlung oder Rehaklinik befindest, kann der Therapeut eine Empfehlung an den Arzt übermitteln. Aber nur der Arzt kann auch das Rezept ausstellen.

2. Schritt: Krankenkasse und Vertragspartner

Informiere dich bei der entsprechenden Krankenversicherung, wie der Prozess aussieht und welche Unterlagen in welcher Art und Weise eingereicht werden müssen. Bist du oder deine Angehörigen an spezielle Vertragspartner gebunden oder könnt ihr frei auswählen, wo der Rollator gekauft werden darf? Vertragspartner haben den Vorteil, dass du dort nur deine Zuzahlung von maximal 10 Euro bezahlst und die restlichen Kosten mit der Krankenkasse direkt verrechnet werden.

Was tun bei einem Widerspruch der Krankenkasse?

Häufig liegen die Formalitäten bei dem Vertragspartner. Bewilligt die Krankenkasse den Kauf des gewünschten Rollators nicht, kann Widerspruch eingelegt werden. Hier kannst du dich an Sozialverbände, Pflegeeinrichtungen oder gar die Verbraucherzentrale wenden.

3. Schritt: Rollator kaufen

Beim Händler müssen dem Patienten mindestens zwei verschiedene Standardmodelle angeboten werden, bei denen keine Mehrkosten anfallen. Farbe und Modell können vom Patienten ausgesucht werden.

Der Vertragspartner händigt nicht einfach nur den Rollator aus. Im Service inklusive sind die Lieferung, Montage, Einweisung und Reparaturen. Also immer auf die Vertragsbedingungen achten!

Was noch vor dem Kauf beachtet werden muss, liest du im nächsten Kapitel.

Rollator neu oder gebraucht kaufen?

Die Vertragspartner dürfen auch gebrauchte Gehhilfen anbieten. Diese kommen zum Beispiel aus dem Bestand der Krankenkasse. Patienten sind aber nicht dazu verpflichtet, einen gebrauchten Rollator zu nehmen. Je nach Verschleiß ist das auch nicht zu empfehlen.

Wie oft kann man einen Rollator von der Krankenkasse bekommen?

Die Gehhilfe bleibt, trotz Eigenanteil, im Besitz der gesetzlichen Krankenkasse. Patienten dürfen den Rollator drei bis fünf Jahre lang verwenden. Wird darüber hinaus ein Rollator benötigt, kann die Nutzungsdauer verlängert werden oder der Arzt erstellt erneut ein Rezept bzw. Verordnung für einen neuen Rollator.

Tipps vor der Anschaffung

04. Was muss man bei einem Rollator beachten?

Ein Rollator muss vor allem eines: für einen sicheren Stand und Lauf sorgen. Wenn es nicht der richtige Rollator ist, dann wird beides schwer oder gar gefährlich.

Deswegen kommt hier eine kleine Checkliste, worauf beim Rollator geachtet werden soll. Größtenteils bezieht sich das auf das Verhalten des und mit dem Rollator. Denn dieser sollte immer zum Patienten passen. Am besten wird vor dem Kauf und Ausstellen des Rezepts ein “Testlauf” gemacht, um auf individuelle Bedürfnisse einzugehen und diese im Rezept zu vermerken.

  • Passende Größe: Der Rollator darf weder zu groß noch zu klein sein.
  • Gewicht: Der Rollator muss ohne große Kraftanstrengung geschoben werden können und dennoch stabil sein.
  • Griffe: Die Position und Höhe müssen sich gut anfühlen.
  • Bremsen & Feststellhilfe: Alles muss gut und schnell erreichbar sein und der Rollator darf nicht wegrollen (auch beim Sitzen).
  • Beladener Zustand: Wie schiebt sich der Rollator, wenn er voll beladen ist?
  • Ankipphilfe: Der Hebel muss mit dem Fuß gut erreichbar sein und auch im beladenen Zustand darf der Rollator an einer Stufe oder Schwelle nicht umkippen.
  • Sitzen: Die Sitzfläche muss bequem sein und ein Hinsetzen sowie Aufstehen problemlos funktionieren.
  • Zusammenfalten: Der Mechanismus soll einfach und handlich sein.

Auch sollte immer ein Anbietervergleich gemacht werden, nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch was den Komfort, die Handhabung und Service angeht. Unterschiedliche Sanitätshäuser haben verschiedene Modelle im Angebot, wo es teilweise gravierende Unterschiede gibt.

Jetzt Angebot erhalten

Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.

Zuletzt aktualisiert am: 26.05.2023

Autor des Beitrags

Jenny Gebel
Expertin für Krankenversicherungen